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Lehnert, Valerie; Erhard, Michael; Reese, Sven; Schmidt, Paul; Pflaum, Gabriele; Rauch, Elke (2022): Erfassung und Beurteilung tierschutz­relevanter Auffälligkeiten bei Rindern in einem Verarbeitungsbetrieb tierischer Nebenprodukte in Süddeutschland. Berliner und Münchner Tierärztliche Wochenschrift: 135. pp. 1-14. ISSN 1439-0299

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BMTW-10.23761439-0299-2021-20-Lehnert_neu.pdf

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Abstract

Mehrere Hunderttausend Rinder werden jährlich in Deutschland euthanasiert/getötet oder verenden. Aus seuchenhygienischen Gründen werden diese in Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) entsorgt. Außer der BSE-Probenentnahme (bei Rindern über 48 Monaten) erfolgt keine (regelmäßige) Inaugenscheinnahme. Folglich ist es anzunehmen, dass Tiere mit tierschutzrelevanten Veränderungen unbeachtet weiterverarbeitet werden. In dieser Studie wurden innerhalb eines Jahres 750 Rinder auf äußerliche Veränderungen untersucht, bei denen davon auszugehen war, dass sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden waren. Abhängig von den ermittelten Auffälligkeiten, erfolgte eine Zuordnung der Rinder in fünf Kategorien. Nach Einteilung der Rinder wurden 42,5 % als nicht tierschutzrelevant erachtet (Kategorien 1 und 2), 57,5 % als (bedingt) tierschutzrelevant (Kategorien 3–5). Bei 11,6 % der 750 untersuchten Rinder war anhand der Ergebnisse einer pathologischen Untersuchung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von beträchtlichen Schmerzen und/oder Leiden und/oder Schäden auszugehen (Kategorie 5). Diese Vermutung lag bei weiteren 7,1 % der 750 Tiere nahe. Die Kapazitäten für weiterführende Untersuchungen zur Bestätigung dieses Verdachtes waren jedoch bei den beteiligten Instituten nicht vorhanden (Kategorie 4.2). 83,6 % aller untersuchten Tiere hatte mindestens eine Auffälligkeit am Tierkörper. Im Mittel hatte ein Rind mit Veränderungen 4,4 auffällige Befunde. Festgestellt wurden vor allem Integumentschäden – jedes zweite Tier hatte Dekubitalstellen. Weiterhin hatte knapp ein Drittel der Tiere Klauenveränderungen. Trotz vergleichbarer Ergebnisse anderer, früherer Untersuchungen, finden in Deutschland keinerlei systematische amtliche Kontrollen statt. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen sollte, wurde vom Bundestag nicht verabschiedet. Es ist dringend notwendig, zeitnah regelmäßige Untersuchungen aller Nutztierarten in VTN einzuführen.

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