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LMU Open Access Fonds 2025 – 2027

Alle Angehörigen der LMU können im Förderzeitraum 2025-2027 einen Zuschuss zu den Publikationsgebühren (APC) aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanzierten LMU Open Access Fonds beantragen, sofern sie Corresponding Author einer Gold-Open-Access Publikation sind.

Förderbeträge:

  • bis zu 1.400 € für Gold-Open-Access-Artikel aus DFG-geförderten Projekten
  • bis zu 700 € für alle weiteren Gold-Open-Access-Artikel
  • bis zu 5.000 € für Open Access Monographien oder Sammelbände

Über die Plattform LMU Open Access Fonds können Mitglieder der LMU ihren Förderantrag einreichen.

Die Universitätsbibliothek prüft anschließend die Förderberechtigung und die Einhaltung der Voraussetzungen. Bei positiver Beurteilung wird der Zuschuss an die LMU-Einrichtung des Corresponding Authors ausgezahlt.

Zudem werden die Metadaten und Volltexte der geförderten Publikationen im Repositorium Open Access LMU bereitgestellt. Dadurch wird die Auffindbarkeit, Nachnutzung und langfristige Archivierung der Publikationen gewährleistet.

Förderung von Artikeln

Förderkriterien:

Diese Informationen und Dokumente benötigen Sie:

  • Volltext-PDF des veröffentlichten Gold-Open-Access-Artikels oder der Monografie
  • Rechnung des Verlags, ausgestellt auf den Corresponding Author mit LMU-Rechnungsadresse
  • Buchungsdetails für die Auszahlung der Förderung:
    1. Buchungsstelle (Kapitel und Titel)
    2. Anordnungsstellen-Nr.
    3. Kostenstelle
    4. 1.Kontoebene
  • Nur für das Klinikum der LMU: Finanz- oder Kostenstelle
  • Der Artikel wird in einer Gold Open Access Zeitschrift veröffentlicht
  • Die Autorin bzw. der Autor ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit der LMU affiliiert, fungiert als Corresponding Author für die Veröffentlichung und hat die LMU in der Publikation als Affiliation angegeben
  • Die Verlagsrechnung ist an die LMU adressiert
  • Der Artikel erscheint in einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit anerkanntem Qualitätsprüfungsverfahren (z. B. Peer Review, Community Peer Review oder Post-Publication Peer Review)
  • Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis wurden eingehalten
  • Die Publikation ist mit einer Lizenz zur rechtssicheren Nachnutzung versehen. Empfohlen wird die Creative Commons Lizenz CC BY
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ausschließlich auf eine LMU-Anordnungsstelle oder ein Konto des Klinikums der LMU. Überweisungen auf Privat- oder Drittkonten sind ausgeschlossen

Nicht förderfähig:

  • Artikel in Subskriptionszeitschriften (auch hybride Open Access Zeitschriften)
  • Konferenzbeiträge
  • Einzelne Artikel in Sammelbänden
  • Delayed Open Access oder nachträgliche Open-Access-Stellung
  • Non-research articles (z. B. Editorials, Book Reviews, Letters, Reports, Opinions)
  • Publikationen in Mirror Journals
  • Submission Charges, Page Charges, Color Charges oder vergleichbare Gebühren
  • Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit einer Publikation

Bitte beachten Sie:

Für Publikationen bei einigen Verlagen bestehen Rahmenvereinbarungen mit der LMU, sodass die Förderfähigkeit bereits vor der Rechnungsstellung geprüft wird. Eine Antragstellung über den LMU Open Access Fonds-Portal ist in diesen Fällen in der Regel nicht erforderlich:

  • Copernicus Publications
  • Elsevier
  • Frontiers Media
  • Springer Nature
  • Taylor & Francis
  • Wiley

Einige Zeitschriften dieser Verlage sind jedoch nicht Bestandteil der jeweiligen Vereinbarungen. In solchen Fällen erhalten Sie die Rechnung direkt vom Verlag und nicht über die Universitätsbibliothek. Für Artikel in diesen Zeitschriften kann der Zuschuss über die Plattform LMU Open Access Fonds beantragt werden.

Förderung von Monografien und Sammelbänden

Förderkriterien

  • Förderanträge können für noch nicht erschienene Monographien und Sammelbände gestellt werden, eine Kontaktaufnahme vor Publikation und Vertragsabschluss mit dem Verlag wird empfohlen. Bei Antragstellung nach Veröffentlichung kann die volle Fördersumme ggf. nicht bewilligt werden
  • Die/der Autor/in bzw. Herausgeber/in ist zum Zeitpunkt der geplanten Publikation mit der LMU affiliiert.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig von Fachbereich oder Disziplin. Die Mittelvergabe richtet sich nach dem Prinzip „First Come, First Served” und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel im LMU Open Access Fonds; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Die Monographie erscheint in einem wissenschaftlichen Verlag oder einer Einrichtung, die vor der Veröffentlichung ein fachlich anerkanntes Qualitätsprüfungsverfahren durchführt und dokumentiert
  • Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis wurden bei der Publikation eingehalten
  • Dissertationen sind nur förderfähig, wenn sie im Rahmen eines von der DFG geförderten Forschungsprojekts entstanden sind
  • Es können nur Online-Publikationen gefördert werden, die zeitgleich oder vorab mit der Printausgabe erscheinen. Ihr Zugang muss frei und öffentlich zugänglich sein, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren. Delayed Open Access ist von der Förderung ausgeschlossen
  • Bei Monographien und Sammelbänden, die zusätzlich in gedruckter Form erscheinen, muss eine aufgeschlüsselte Verlagsrechnung vorgelegt werden. Darin muss der Verlag separat aufführen, welche Kosten die für die Print-Ausgabe und welche für die Open Access Version vom Verlag veranschlagt werden. Kosten für die gedruckte Ausgabe sind von der Open Access Förderung ausgeschlossen.
  • Die Publikation muss mit einer Lizenz versehen sein, die eine rechtssichere Nachnutzung ermöglicht; empfohlen werden gemäß der Berliner Erklärung die Creative Commons Lizenzen CC BY 4.0 oder CC BY-SA 4.0. Die CC-Lizenz wird sowohl in der digitalen als auch in der Printversion im Impressum eindeutig benannt. Wir empfehlen zudem, die Abbildung der Grafiken von Creative Commons für die gewählte Lizenz zu verwenden.
  • Eine Förderung kann aus mehreren Publikationsfonds (komplementär) erfolgen, darf jedoch insgesamt 5.000 Euro pro Buch nicht überschreiten. Doppelförderung ist ausgeschlossen. Weitere Förderquellen sind im Antrag anzugeben.
  • Die Verlagsrechnung ist an die LMU adressiert.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausnahmslos auf ein Konto bzw. eine Anordnungsstelle der LMU oder des Klinikums der Universität. Die Überweisung auf Privat- oder Drittkonten ist ausgeschlossen.

Nicht förderfähig:

  • Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit einer Publikation
  • Submission charges, page charges, color charges usw.
  • Konferenzbände, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z.B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge)
  • Dissertationen, die nicht im Rahmen eines von der DFG geförderten Forschungsprojektes entstanden sind
  • Delayed Open Access: Publikationen, die erst nach Erscheinen einer gedruckten Version öffentlich zugänglich sind

Bitte beachten Sie:

Melden Sie sich bitte im Falle einer Monografienförderung/Buchförderung bereits vor der Veröffentlichung Ihrer Publikation unter open-access@ub.uni-muenchen.de, um die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu klären.

Antragstellung
  1. Um den Zuschuss für eine Publikation beantragen zu können, müssen Sie einmalig ein Konto auf LMU Open Access Fonds erstellen. Sie erhalten daraufhin per E-Mail einen Link, mit dem Sie Ihren Benutzeraccount bestätigen. Anschließend können Sie sich sofort einloggen.

  2. Nach dem Einloggen klicken Sie auf Neuer Antrag (per DOI-Import), sofern es einen DOI zu Ihrer Publikation gibt und tragen den DOI in der Form „10.12345678“ ein ohne vorangestelltes https://doi.org/. Die bibliografischen Daten werden dann automatisch ausgefüllt. Falls es keinen DOI zu Ihrer Publikation gibt, können Sie die bibliographischen Metadaten auch selbst eintragen, indem Sie auf Neuer Antrag (manuelle Eingabe) klicken.

  3. Unter dem Punkt Dok-Type wählen Sie den passenden Publikationstyp aus, entweder Artikel (LMU), Artikel (Klinikum der LMU) oder Buch. Die Unterscheidung zwischen einem Artikel aus der LMU und aus dem Klinikum der LMU hängt mit den getrennten Haushalten der beiden Einrichtungen zusammen und den jeweils unterschiedlichen Buchungsvorgängen.

  4. Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Rechnung & Publikation. Laden Sie den Artikel- bzw. Buchtext (Verlagsversion) und die Verlagsrechnung hoch. Ohne diese Dokumente kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

  5. Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Metadaten. Bitte füllen Sie mindestens alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus. Falls kein DOI für die Publikation vergeben wurde, ist eine Angabe im Feld „Official URL“ verpflichtend.

  6. Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Kosten. Bitte füllen Sie alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus.

    a. Für die Buchung des Zuschusses (Artikel LMU):

    • Anordnungsstellennummer
    • Kostenstelle
    • 1. Kontoebene
    • Empfänger

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Geschäftsführung Ihres Departments oder Ihrer Fakultät nach diesen Kontendetails, falls Ihnen diese nicht bekannt sind. Ohne diese Konteninformationen ist eine Buchung des Förderzuschusses nicht möglich.

    b. Falls Sie am Klinikum angestellt sind (Artikel Klinikum der LMU):

    Soll der Zuschuss auf ein Konto des Klinikums ausgezahlt werden, tragen Sie bitte die Nummer der Finanzstelle bzw. Kostenstelle ein. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung ohne Ausnahme nur auf ein Konto des Klinikums der LMU möglich ist.

    • Finanzstelle bzw. Kostenstelle
  7. Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Einrichtung. Geben Sie die Fakultät oder die Einrichtung der LMU an, der Sie angehören.

  8. Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Einreichen. Ihnen wird eine Rechteerklärung angezeigt, mit der Sie der Universitätsbibliothek die Speicherung und öffentliche Wiedergabe Ihrer Publikation gestatten. Wenn Sie auf Dokument an die Universitätsbibliothek senden klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

  9. Sie können die Eingabe der Daten jederzeit unterbrechen, indem Sie auf Speichern und Beenden klicken. Ihre eingegebenen Daten bleiben erhalten. Die Universitätsbibliothek überprüft die Förderfähigkeit und teilt Ihnen innerhalb von ca. 3 Arbeitstagen per E-Mail mit, ob Ihr Antrag auf Zuschuss bewilligt werden kann.