LMU Open Access Fonds
Ab 1. Januar 2022 können alle Angehörigen der LMU, sofern sie Corresponding Author einer Publikation sind, einen festgelegten Zuschuss zu den Publikationsgebühren (APC) aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten LMU Open Access Fonds beantragen. Die Beantragung ist in der ersten Phase des Förderprogramms auf Publikationen ab dem Jahr 2022 beschränkt.
Über diese Plattform LMU Open Access Fonds können Mitglieder der LMU, die als Corresponding Author einer Publikation fungieren, die notwendigen Publikationsdaten und Dokumente für den Förderantrag einreichen.
Die Universitätsbibliothek prüft nach der Antragstellung die Berechtigung und die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und zahlt bei einem positiven Bescheid den Förderungsbetrag an die LMU-Einrichtung des Corresponding Authors aus. Zusätzlich stellt sie die Metadaten und Volltexte aller geförderten Publikationen im Repositorium Open Access LMU zur Nachnutzung bereit und sorgt dadurch für maximale Auffindbarkeit und gewährleistet die Langzeitarchivierung der Publikationen.
Handelt es sich um Publikationen der Verlage Copernicus, Elsevier, Frontiers, Springer Nature, Taylor & Francis oder Wiley, wird die Förderfähigkeit vor der Rechnungsstellung geprüft. Eine Antragsstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Universitätsangehörigen, die Corresponding Author des Artikels bzw. der Monographie sind, für die eine Förderung beantragt wird.
Welche Publikationen werden gefördert und wie hoch ist der Zuschuss?
- Gold-Open-Access-Artikel, also Artikel in reinen Open-Access-Zeitschriften. Der Zuschuss beträgt bis zu 700 Euro pro Artikel. Für Gold-Open-Access-Artikel mit einem Erscheinungsdatum ab dem 1.1.2023 erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 1.400 Euro pro Artikel.
- Open-Access-Monographien, auch Sammelbände, sofern keine andere Finanzierung für diese Publikationen vorgesehen ist (z.B. über Konferenzgebühren oder Mitgliedschaftsgebühren). Der Zuschuss beträgt bis zu 5.000 Euro pro Buch.
Dissertationen sind nur dann förderfähig, wenn sie im Rahmen eines von der DFG geförderten Forschungsprojektes entstanden sind.
Es gibt keine Unterscheidung der Pauschalen nach Wissenschaftsbereichen oder Disziplinen. Doppelförderung ist auszuschließen. Die Bewilligung der Anträge läuft nach dem Prinzip "First Come, First Served" und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln im "LMU Open Access Fonds". Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Die Autorin bzw. der Autor ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit der LMU affiliiert, fungiert als Corresponding Author für die Publikation, hat die LMU auf der Publikation als Affiliation angegeben und hat die Verlagsrechnung erhalten.
- Die Publikation erscheint nach dem 1.1.2022.
- Der Artikel erscheint in einer Zeitschrift, die vor der Veröffentlichung ein fachlich anerkanntes Qualitätsprüfungsverfahren durchführt und dokumentiert. Dies kann auch als community peer review oder post publication peer review stattfinden.
- Die Monographie erscheint in einem Verlag oder einer Einrichtung, die vor der Veröffentlichung ein fachlich anerkanntes Qualitätsprüfungsverfahren durchführt und dokumentiert.
- Die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis wurden bei der Publikation eingehalten.
- Die Publikation ist mit einer Lizenz versehen, über die eine Nachnutzung der Publikationen rechtssicher geregelt wird. Als Standard wird die Creative Commons Lizenz CC-BY bei Artikeln und CC-BY oder CC-BY-SA bei Open-Access-Monographien empfohlen. Auch CC-BY-ND ist möglich.
- Die Publikation ist für den Corresponding Author kostenpflichtig. Die Verlagsrechnung wird bei der Antragstellung auf "LMU Open Access Fonds" hochgeladen.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ausnahmslos auf ein Konto bzw. eine Anordnungsstelle der LMU oder des Klinikums der Universität. Die Überweisung auf Privat- oder Drittkonten ist ausgeschlossen.
- Die Autorinnen und Autoren räumen der Universitätsbibliothek für die Bereitstellung der Metadaten und Volltexte ein einfaches Nutzungsrecht an ihrer Publikation ein.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Artikel in Subskriptionszeitschriften ("hybriden Zeitschriften").
- Dissertationen, wenn sie nicht in einem von der DFG geförderten Forschungsprojekt entstanden sind.
- Non-research articles (Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports, Opinions)
- Publikationen in "mirror journals" (https://www.insidehighered.com/news/2019/01/24/european-commission-envoy-warns-about-mirror-journals-way-around-open-access)
- Submission charges, page charges, color charges usw.
- Opt-Out-Artikel, d.h. Artikel, die letztendlich nicht Open Access erscheinen
- Verwaltungsgebühren im Zusammenhang mit einer Publikation
- Einzelne Artikel in Sammelbänden
- Konferenzbände, wenn die Publikation anderweitig finanziert ist (z.B. über Eintrittsgelder, Mitgliedschaftsbeiträge).
Wie wird die Förderung über LMU Open Access Fonds beantragt?
- Um den Zuschuss für eine Publikation beantragen zu können, müssen Sie einmalig ein Konto auf LMU Open Access Fonds erstellen. Sie erhalten daraufhin per E-Mail einen Link, mit dem Sie Ihren Benutzeraccount bestätigen. Anschließend können Sie sich sofort einloggen.
- Nach dem Einloggen klicken Sie auf Neuer Antrag (per DOI-Import), sofern es einen DOI zu Ihrer Publikation gibt und tragen den DOI in der Form "10.12345678" ein ohne vorangestelltes https://doi.org/. Die bibliografischen Daten werden dann automatisch ausgefüllt. Falls es keinen DOI zu Ihrer Publikation gibt, können Sie die bibliographischen Metadaten auch selbst eintragen, indem Sie auf Neuer Antrag (manuelle Eingabe) klicken.
- Unter dem Punkt Dok-Type wählen Sie den passenden Publikationstyp aus, entweder Artikel (LMU), Artikel (Klinikum der LMU) oder Buch. Die Unterscheidung zwischen einem Artikel aus der LMU und aus dem Klinikum der LMU hängt mit den getrennten Haushalten der beiden Einrichtungen zusammen und den jeweils unterschiedlichen Buchungsvorgängen.
- Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Rechnung & Publikation. Laden Sie den Artikel- bzw. Buchtext (Verlagsversion) und die Verlagsrechnung hoch. Ohne diese Dokumente kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Metadaten. Bitte füllen Sie mindestens alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus. Falls kein DOI für die Publikation vergeben wurde, ist eine Angabe im Feld "Official URL" verpflichtend.
- Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Kosten. Bitte füllen Sie alle mit einem Stern gekennzeichneten Felder aus.
a. Für die Buchung des Zuschusses (Artikel LMU) sind die folgenden Informationen essentiell:
- Anordnungsstellennummer
- Kostenstelle
- 1. Kontoebene
- Empfänger
Erkundigen Sie sich bitte bei der Geschäftsführung Ihres Departments oder Ihrer Fakultät nach diesen Kontendetails, falls Ihnen diese nicht bekannt sind. Ohne diese Konteninformationen ist eine Buchung des Förderzuschusses nicht möglich.
b. Falls Sie am Klinikum angestellt sind (Artikel Klinikum der LMU) und der Zuschuss auf ein Konto des Klinikums ausgezahlt werden soll, tragen Sie bitte die Nummer der Finanzstelle bzw. Kostenstelle ein, auf der der Zuschuss ausgezahlt werden soll. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung ohne Ausnahme nur auf ein Konto des Klinikums der LMU möglich ist.
- Finanzstelle bzw. Kostenstelle
- Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Einrichtung. Geben Sie die Fakultät oder die Einrichtung der LMU an, der Sie angehören.
- Klicken Sie auf Weiter oder alternativ auf die Registerkarte Einreichen. Ihnen wird eine Rechteerklärung angezeigt, mit der Sie der Universitätsbibliothek die Speicherung und öffentliche Wiedergabe Ihrer Publikation gestatten. Wenn Sie auf Dokument an die Universitätsbibliothek senden klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.
- Sie können die Eingabe der Daten jederzeit unterbrechen, indem Sie auf Speichern und Beenden klicken. Ihre eingegebenen Daten bleiben erhalten. Die Universitätsbibliothek überprüft die Förderfähigkeit und teilt Ihnen innerhalb von ca. 3 Arbeitstagen per E-Mail mit, ob Ihr Antrag auf Zuschuss bewilligt werden kann.